Hausordnung

Hausordnung

1.    Unterrichtsbesuch und Ausbildung

Die Schüler*innen müssen regelmäßig am Unterricht teilnehmen. Es handelt sich bei den angebotenen Bildungsgängen um schulische Ausbildungen mit einem beruflichen Abschluss, für die generell Anwesenheitspflicht besteht. Im Rahmen der Ausbildung gelten bei Fehlzeiten die für Arbeitnehmer*innen üblichen Regelungen. Bitte beachten Sie hierzu die Fehlzeitenregelung der Sozialpädagogikschule.

2.    Miteinander im Schulalltag

Wir pflegen an unserer Schule einen wertschätzenden Umgang innerhalb der gesamten Schulgemeinschaft.

  • Ein wertschätzender und respektvoller Umgang schließt jede Art physischer, psychischer und verbaler Drohungen sowohl flüchtiger als auch substanzieller Art sowie Gewalt und Mobbing aus. Gleiches gilt für die Verbreitung entsprechender Inhalte über soziale Medien, Plattformen, Messenger-Dienste, Chatgruppen etc. (z.B. Instagram, Twitter, WhatsApp, Snapchat).

    Demnach ist alles zu unterlassen, was die Gesundheit und/oder das Ansehen anderer Personen aus dem Schulkontext beeinträchtigt oder schädigt.

  • Wir beachten im Schulkontext das Recht am eigenen Bild (§22 KunstUrhG). Daher sind unautorisierte Bild- und Tonaufnahmen im Schulgebäude sowie auf dem Außengelände grundsätzlich verboten.

  • Beleidigung, Rufmord sowie Verleumdung in jeglicher Form sind Straftatbestände und werden als solche behandelt.

  • Das Mitführen von Waffen, gefährlichen Gegenständen und/oder Chemikalien ist generell verboten (siehe Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen; RdErl. d. MK v. 27. 10. 2021). Bei Verdacht oder glaubwürdigen Hinweisen auf einen Verstoß gegen den o.g. ‚Waffenerlass‘ ist der Lehrkörper berechtigt, entsprechende Kontrollen mitgebrachter Taschen und/oder Behältnisse durchzuführen bzw. zum Leeren körpernaher Taschen aufzufordern. Entsprechende, nicht erlaubte Gegenstände werden umgehend konfisziert.

  • Konsequenzen: Bei Verstößen gegen die o.g. Punkte können je nach Verhältnismäßigkeit folgende Konsequenzen umgehend bzw. im Nachhinein erfolgen:

  • Abmahnung; bei mehrfacher Abmahnung Kündigung des Ausbildungsvertrages

  • Einzug persönlicher Gegenstände

  • Erziehungsmittel (z.B. Gespräche, Ermahnungen, Klassenbucheinträge, schriftliche Mitteilungen an die Eltern, Nachsitzen in Verbindung mit einer Nacharbeit ohne Zusatzaufgaben)

  • Ordnungsmaßnahmen (z.B. Ausschluss vom Unterricht, Überweisung in eine Parallelklasse, Überweisung an eine andere Schule der gleichen Schulform, Schulverweis)

  • Fristlose Kündigung des Ausbildungsvertrages

  • Einleitung strafrechtlicher Verfolgung

3.    Nutzung mobiler Endgeräte im Schulalltag

Die private Nutzung von Mobiltelefonen (Handys) ist im Regelfall nur während der Pausen gestattet. Um den laufenden Unterrichtsbetrieb nicht zu stören, sollen mitgeführte Mobiltelefone während des Unterrichts lautlos gestellt werden. In Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft kann in Ausnahmefällen die uneingeschränkte Nutzung genehmigt werden. Ebenfalls in Absprache mit der Lehrkraft können Mobiltelefone zu Recherchezwecken und ähnlichen, dem Unterricht dienlichen Zwecken genutzt werden.

Unautorisierte Bild- oder Tonaufnahmen in der Schule sind grundsätzlich verboten.

Sollte dieser Regelung zuwidergehandelt werden, so behält sich die Schule vor, Ordnungsmaßnahmen gegen die zuwiderhandelnde Person zu treffen. Es wird zudem im Einzelfall geprüft, ob das Verhalten eine Anzeige rechtfertigt. Für die Dauer von Klassenarbeiten und Prüfungen sind die Geräte zwingend auszuschalten bzw. gesammelt abzugeben, anderenfalls kann das Verhalten als Täuschungsversuch gewertet werden.

4.   Hygienevorschriften zum Schutz vor einer Corona-Infektion

Die Corona-Pandemie erfordert Einschränkungen im Umgang miteinander. Es gelten die verbindlichen Vorgaben des Kultusministeriums in der jeweils aktuellen Fassung, z.B. die Verpflichtung zu Corona-Selbsttests. Nur durch die konsequente Einhaltung der Hygienevorschriften (Abstandsgebot, Mund-Nasen-Schutz, Händehygiene usw.) kann der Schulbetrieb so „normal“ wie möglich ablaufen und ermöglicht auch Personen, die zu den Risikogruppen zählen, eine Präsenz in der Schule. Bei Wegfall offizieller Einschränkungen kann die Schule dennoch von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und beispielsweise das Tragen einer MNB weiterhin verlangen. Bei wiederholter Nichtbeachtung der Vorschriften können Ordnungsmaßnahmen verhängt werden.

Bei einer Corona-Infektion (bzw. dem Verdacht darauf) ist ein Schulbesuch untersagt. Die Schulleitung muss umgehend über das Sekretariat informiert werden, auch im Verdachtsfall. Treten im Verlauf des Unterrichts bei Schüler*innen Symptome auf, die möglicherweise durch eine Infektion mit dem Corona-Virus hervorgerufen werden, so ist eine sofortige Isolation und das Verlassen des Schulgebäudes zu organisieren. Das weitere Vorgehen erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt.

5.    Auskünfte zum Leistungsstand und Elternsprechtage

Die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten minderjähriger Schüler*innen haben nach vorheriger Absprache die Möglichkeit, sich bei Lehrkräften über den Leistungsstand ihres Kindes zu informieren. Volljährige Schüler*innen können sich ebenfalls nach vorheriger Absprache bei der Lehrkraft über ihren Leistungsstand informieren.

Im Einzelfall kann eine Information der Personensorgeberechtigten über den Leistungsstand auch bei volljährigen Schüler*innen geboten sein (z.B. bei Gefährdung des Ausbildungsabschlusses). Diese Regelung gilt so lange, bis dieser Information ausdrücklich durch die/den volljährige/n Schüler*in widersprochen wird.

6.    Angabe und Änderung persönlicher Daten

Zu Beginn des Schuljahres werden die persönlichen Daten aller Schüler*innen durch die Klassenleitung erfasst und im Sekretariat hinterlegt. Dazu gehören auch Angaben zu chronischen Erkrankungen (wie z. B. Asthma, Diabetes oder schwere Allergien), damit die Schule im Notfall schnell reagieren kann. Jede Änderung der persönlichen Daten ist unverzüglich im Sekretariat zu melden. Der Datenschutz ist dabei entsprechend der rechtlichen Vorgaben gewährleistet. Für Nachteile, die den Schüler*innen durch falsche, fehlende oder nicht rechtzeitig geänderte Angaben entstehen, übernimmt die Schule keine Verantwortung und/oder Haftung.

7.    Kommunikation und Information über IServ

Die Auszubildenden erhalten für die Dauer Ihrer Ausbildung einen kostenlosen Mail-Account in IServ und sind verpflichtet, diesen täglich auf schulische Informationen hin zu überprüfen.

Alle wesentlichen, die Ausbildung sowie schulorganisatorische Dinge betreffenden Informationen werden über IServ abgewickelt.

Für die Abgabe zu bewertender, schriftlicher Leistungen wird ebenfalls IServ verwendet.

Änderungen (auch anderer für die Kontaktaufnahme relevanter persönlicher Daten) sind unverzüglich im Sekretariat der Schule zu melden (s. Punkt 6.) Dies gilt insbesondere in Phasen des Distanzlernens.

Die grundsätzliche Kommunikation mit den Lehrkräften erfolgt ebenfalls über IServ. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es abends und an Wochenenden auch Ruhezeiten gibt.

8.   Schulgelände

Das Pausengelände befindet sich in der Verdener Landstraße 224 innerhalb des begrenzten Grundstückes. Schüler*innen, die während des Unterrichts und in den Pausen das offizielle Schulgelände verlassen, stehen nicht unter dem Versicherungsschutz der Schule. Das Verlassen des Schulgeländes im Rahmen von Exkursionen/Ausflügen bedarf der gesonderten Genehmigung durch die Schulleitung sowie der Dokumentation durch die zuständige Lehrkraft im Ausgangsordner.

9.    Abfallentsorgung

Abfälle gehören, nach Arten getrennt, in die entsprechenden Abfallbehälter, die im Schulgebäude bereitstehen. Das Rauchen ist volljährigen Schülern*innen auf dem Schulgelände nur in dem zugewiesenen Bereich gestattet; gelöschte Zigarettenreste sind in den vorhandenen Aschebehältern zu entsorgen. Die Schüler*innen wirken bei der Sauberhaltung des Gebäudes und des Pausengeländes in geeigneter Weise mit. Bei mutwilliger Verschmutzung oder Zuwiderhandlung behält sich die Schule die Anordnung eines Hofdienstes für die Schüler*innen vor.

10.  a) Parkflächen

       Autos, Mofas und Fahrräder dürfen nur auf dem schuleigenen Parkplatz vor dem Schulgebäude abgestellt werden. Auf dem Hof hinter dem Schulgebäude ist das Parken nur für Schüler*innen, die vom Sekretariat eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, sowie für die Lehrer erlaubt. Das Parken auf dem Hof vor dem Schulgebäude ist derzeit ohne Berechtigungskarten möglich. Die Zufahrt zum Hof durch die Schrankenanlage kann jedoch jederzeit ohne Angabe von Gründen seitens der Schule anhand von Berechtigungskarten geregelt werden. Als weitere Parkmöglichkeit steht der Parkplatz des Holtorfer Sportvereins, Am Dobben, eingeschränkt zur Verfügung. Achtung!!! Dabei ist zu beachten, dass vor dem Papiercontainer eine Fläche von mindestens 2 Containerlängen freigehalten werden muss.

       b) Parkverhalten

       Auf den privaten, der Schule zugehörigen Parkflächen gilt die Straßenverkehrsordnung, die einzuhalten ist. Insbesondere ist eine Behinderung anderer Fahrzeuge bzw. ein Versperren der Feuerwehrzufahrt durch unsachgemäßes Parken verboten. Bei Zuwiderhandlung weisen wir darauf hin, dass folgende Konsequenzen zu erwarten sind, die in Ihrer Verantwortung liegen:

  • Einschaltung des Ordnungsamtes > Bußgeld

  • generelles Parkverbot auf dem Schulgelände bei wiederholtem Fehlverhalten

  • Abmahnung durch die Schulleitung bzw. bei wiederholtem Fehlverhalten fristlose Kündigung des Ausbildungsvertrages

  • kostenpflichtiges Abschleppen, Anzeige etc.

11.  Konsum von Suchtmitteln

Auf dem gesamten Grundstück der Verdener Landstraße 224 besteht sowohl im Gebäude als auch auf den Außenanlagen ein generelles Verbot des Konsums von Alkohol sowie grundsätzlich jeglicher Suchtmittel. Das Rauchen ist gemäß Jugendschutzgesetz nur unseren volljährigen Schüler*innen und selbstverständlich nur außerhalb des Gebäudes und hier nur auf dem hinteren Schulgelände in der ausgewiesenen Raucherecke zwischen Schulgebäude und Einfahrt gestattet. Sollte das allgemeine Rauchverbot des Landes Niedersachsen auch für die Sozialpädagogikschule Gültigkeit erlangen, ist auf dem gesamten Gelände Rauchverbot. Daneben kann jederzeit ein Rauchverbot von Seiten der Schulleitung ausgesprochen werden, schon wenn einzelne Schüler diesen Bestimmungen zuwiderhandeln.

12.  Behandlung von Schuleigentum

Die Raumeinrichtungen und –ausstattungen inklusive technischer Geräte, die Möbel in den Klassenräumen sowie sämtliches Schuleigentum sind/ist ordentlich und pfleglich zu behandeln. Die von der Schulleitung angebrachten Beschilderungen sind unversehrt zu lassen. Die Toiletten sind sauber zu halten. Es dürfen keine sperrigen Gegenstände, Hygieneartikel oder große Mengen Papier in die Toilettenbecken geworfen werden. Für Abfälle stehen Eimer bereit. Die bereitgestellten Papierhandtücher sind möglichst sparsam zu verwenden.

13.  Schadensersatz

Wer Schuleigentum veruntreut, entwendet bzw. fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt, wird zum Schadensersatz herangezogen. Es erfolgt eine Anzeige bei der Polizei. Außerdem behält sich die Sozialpädagogikschule das Recht vor, den Schulvertrag fristlos zu kündigen. Für die von der Schule entliehenen Lehrmittel sowie mobilen Endgeräte obliegt die Haftung bei Schäden oder Verlust jeweils bei den entleihenden Schüler*innen. Auch für im Schulgebäude (z.B. Klassenraum) belassene Bücher übernimmt die Schule keine Haftung. Für abhanden gekommene Gegenstände und Geld der Schüler*innen wird seitens der Schule keine Haftung übernommen, da in diesen Fällen auch kein Versicherungsschutz besteht. Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben.

14.  Unfallschutz

Zum Sitzen dürfen nur die Schulstühle benutzt werden. Andere Sitzmöglichkeiten dürfen nicht bzw. nur nach gesonderter Genehmigung durch die Schulleitung (z.B. bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung) mitgebracht bzw. verwendet werden.

15.  Unfallversicherung

     Unfallversichert sind alle Schüler*innen während des Unterrichts sowie auf dem Weg von und zur jeweiligen Sporteinrichtung einschließlich der Pausen sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg vom/zum eigenen Wohnort. Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Durchführung des praktischen Ausbildungsteiles in ausgewählten Praktikumsbetrieben. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn während der Unterrichts- bzw. Ausbildungszeit oder Pausen das Grundstück ohne Auftrag bzw. Genehmigung verlassen wird. Im Falle eines durch die Versicherung abgedeckten Unfalls muss der/die betroffene Schüler*in diesen bei der jeweiligen Lehrkraft bzw. im Sekretariat melden, damit die Schule ihre Informationspflicht gegenüber dem Gemeindeunfallversicherungsverband erfüllen kann. Dies gilt auch, wenn gesundheitliche Unfallfolgen erst im Nachhinein festgestellt werden.

16.  Verhalten bei Erkrankung bzw. Verletzung

       Bei Erkrankung bzw. Verletzung ist Erste Hilfe zu leisten. Die unterrichtende Lehrkraft bzw. Mitschüler*innen informieren ggf. das Sekretariat, damit z.B. der Rettungsdienst informiert werden kann. Für die Behandlung kleinerer Verletzungen stehen Verbandskästen zur Verfügung (Pausenhalle, Sanitätsraum). Die Art der Verletzung, ggf. der Unfallhergang sowie etwaige eingeleitete Maßnahmen und auch die Entnahme von Erste-Hilfe-Material sind durch Eintragung im Verbandbuch (Abrissblock beim Erste-Hilfe-Kasten) zu dokumentieren und im Sekretariat abzugeben (auch für evtl. Versicherungsansprüche bei Spätfolgen).

17. Versicherungs- und Brandschutz

Grundsätzlich sind alle Personen, die sich regelmäßig im Schulbereich aufhalten, verpflichtet, durch Vorsicht und Umsicht zur Verhütung von Bränden beizutragen. Das Mitbringen und Benutzen von Elektrogeräten in der Schule ist nicht gestattet  (z.B. Kaffeemaschine, Wasserkocher). Es dürfen keine Kerzen und andere Gegenstände mit offener Flamme im Gebäude verwendet werden. In Einzelfällen oder zu besonderen Anlässen kann eine Ausnahmegenehmigung durch die Schulleitung erteilt werden.

18.  Verhalten im Brandfall

Zu Beginn eines jeden Schuljahres erfolgt durch den Klassenlehrer eine Aufklärung über das Verhalten im Brandfall und den vorgegebenen Fluchtweg gemäß den Flucht- und Rettungsplänen in den Klassenräumen. In unregelmäßigen Abständen wird eine Alarmübung durchgeführt, um das Verhalten im Brandfall zu simulieren.

19. Nutzung der schuleigenen Computer

Zur Nutzung der schuleigenen Computer aus dem EDV-Raum darf das Mitbringen von eigenen Datenträgern nur in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft erfolgen. Das Kopieren von schuleigenen Programmen, Dateien usw. ist untersagt. Bei Nutzung der schuleigenen Computer ist ein Nutzungseintrag in die entsprechende Liste vorzunehmen.

Für Phasen des Distanzlernens können den Schüler*innen mobile Endgeräte leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die Einzelheiten zur Ausleihe sind im Leihvertrag geregelt.

20.  Nutzung des Zugangs zum Internet über eine schuleigene W-LAN-Verbindung

In der Schule besteht für die Schüler*innen die Möglichkeit, mit privaten Geräten kostenlos einen Internetzugang zu Recherchezwecken und ähnlichen, dem Unterricht dienlichen Zwecken zu nutzen. Es besteht jedoch kein grundsätzlicher Anspruch auf diese Internet-Nutzung.

21.  Veröffentlichungen

Die Schülerin/der Schüler erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen von Schulveranstaltungen der Sozialpädagogikschule Nienburg angefertigte Bild- und ggf. auch Tonaufnahmen zu Dokumentationszwecken in den Printmedien (z. B. örtliche Tageszeitung) bzw. auf der Homepage der Schule veröffentlicht werden dürfen. Diese Einverständniserklärung kann im Einzelfall schriftlich im Sekretariat widerrufen werden.

22. Mitbringen von Haustieren

     Das Mitbringen von Haustieren in die Schule ist grundsätzlich nicht gestattet.

23. Mitbringen von Kindern

Das Mitbringen eigener Kinder ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich und durch die Schulleitung genehmigungspflichtig.

     Die Schulleitung