Infos zum neuen Schuljahr 2021/22 (aktualisiert 26.08.21)

Liebe 'alte' und 'neue' Schüler*innen der Sozialpädagogikschule!

 

Eben erst haben wir das alte Schuljahr abgeschlossen und viele Absolvent*innen in eine krisensichere, berufliche Zukunft verabschiedet, da wirft schon das neue Schuljahr seine Schatten voraus.

Es wird eine inzidenzunabhängige Sicherheitsphase bis zum 22.09.21 geben.

Bis auf Weiteres gelten folgende Regelungen:

- Am 1. Schultag Vorlage eines offiziell bestätigten negativen Testergebnisses (Testzentrum/Apotheke), welches nicht älter als 24 Stunden ist (Sie benötigen keinen kostenpflichtigen PCR-Test.) Alle Schüler*innen (auch Genesene und Geimpfte) halten das Testergebnis zum Eintritt in die Schule bereit.

- Weiter bis zum 10.09.21 tägliche Selbsttestungen zu Hause! Testkits erhalten Sie am 1. Schultag in der Schule.

- Ab dem 13.09.21 3 x pro Woche Selbsttests zu Hause (Mo/Mi/Fr).

- Genesene bzw. vollständig Geimpfte sind von der Selbst-Testpflicht ab dem 06.09.21 befreit.

- Grundsätzlich bestätigen Sie in der Schule mit Ihrer Unterschrift die Durchführung eines tagesaktuellen Selbsttests sowie das negative Testergebnis.

- Maskenpflicht im Gebäude und im Unterricht; Maskenpausen während des Lüftens.

- Keine Maskenpflicht außerhalb des Schulgebäudes.

 

Im neuen Schuljahr besteht NICHT MEHR GRUNDSÄTZLICH die Möglichkeit, sich von der Präsenzpflicht befreien zu lassen. Es tritt stattdessen die sogenannte Härtefallregelung in Kraft.

Bedeutet konkret:

Schüler*innen, die durch Vorlage eines aktuellen Attestes nachweisen können, dass sie gemäß Definition des RKI das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben, können sich auf Antrag von der Präsenzpflicht befreien lassen, WENN...

> vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde (nur für die Dauer der Maßnahme) ODER

> aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht möglich ist (Bescheingung durch den Arzt erforderlich)

Das Attest / die ärztliche Bescheinigung ist nach 6 Monaten zu erneuern.

Gehen Sie davon aus, dass Sie im unwahrscheinlichen Falle einer Befreiung unter den o.g. Bedingungen online am normalen Unterricht Ihrer Klasse in der Schule teilnehmen.

Falls Sie kein mobiles Endgerät mit Kamera sowie Mikrofon haben, können Sie ein Gerät von der Schule ausleihen.

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Informieren Sie sich in der kommenden Woche noch mal aktuell an dieser Stelle. Es ist durchaus möglich, dass uns sehr kurzfristig noch Informationen vom Kultusministerium erreichen, die wir Ihnen auf diesem Wege mitteilen.

Wir freuen uns auf den gemeinsamen Start!

Die Schulleitung